Öffentliche Bekanntmachung
Anhörung zur Umlegung „Dieblich-Ost 2. BA“ in Dieblich

In seiner öffentlichen Sitzung am27.10.2025 hat der Ortsgemeinderat von Dieblich nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB)die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung des rechtverbindlichenBebauungsplans „Dieblich-Ost 2. BA“ angeordnet. In Vorbereitung des förmlichenUmlegungsverfahrens findet am
Mittwoch, dem 25.02.2026, um18:00 Uhr
im Sitzungssaal desRathauses der Ortsgemeinde Dieblich, Marktplatz 3, 56332 Dieblich eine Anhörungnach § 47 BauGB statt.
In der Veranstaltung wird überZiel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, diewirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiertsowie die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern.
Zu der Anhörung sind alle betroffenenEigentümerinnen und Eigentümer, sowie sonstige Berechtigte und Beteiligteeingeladen.
Die voraussichtliche Abgrenzungdes Verfahrensgebietes der Umlegung ist aus der mitveröffentlichtenÜbersichtskarte ersichtlich. Sie bildet einen Bestandteil dieserBekanntmachung.
Mayen, den 14.01.2026
Siegel
gez. Wiebke Böhm
Wiebke Böhm
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweis nach § 27 aVerwaltungsverfahrensgesetz: Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internetunter https://www.dieblich.net