Ortsgemeinde
Veröffentlicht am
09.10.2026

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Dieblich

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Dieblich

Öffentliche Sitzung:                                      24.09.2026

Beginn der Sitzung:                                       19:00 Uhr

Ende der Sitzung:                                          21:20 Uhr

Sitzungsort:                 Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 3, 56332  Dieblich

Tagesordnung:

1  

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Dieblich:  Aufstellung des Bebauungsplans „Dieblich-Ost, 2. BA“ a)   Abwägungsbeschlüsse b)         Satzungsbeschluss c)    Genehmigung

Dieblich/2026/044

2  

Vollzug des § 33 Gemeindeordnung; Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten

Dieblich/2026/040

3  

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

Dieblich/2026/042

4  

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel; Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsschritte

Dieblich/2026/043

5  

Information der Ortsgemeinde: Stand LED Umrüstung der Straßenbeleuchtung

6  

Information der Ortsgemeinde: Zum Glasfaser Ausbau in Dieblich

7  

Bauanträge und Bauvoranfragen; Bauantrag in der Gemarkung Dieblich, Flur 9, Flurstück 968, 967 (In der Mühlhöll)

8  

Beratung und Beschlussfassung über einen  Antrag auf Verlängerung einer Grabnutzungszeit

9  

Mitteilung der Verwaltung

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Christoph Jung, eröffnet den öffentlichen Sitzungsteil und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat Dieblich form- und fristgerecht eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Der Vorsitzende stellt den Antrag folgenden Punkt als neuen TOP 8 aus Gründen der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

„Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Verlängerung einer Grabnutzungszeit“

Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja

Tagesordnungspunkt-Nr.: 1

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Dieblich: Aufstellung des Bebauungsplans „Dieblich-Ost, 2. BA“ a)          Abwägungsbeschlüsse b)            Satzungsbeschluss c)   Genehmigung

Beschluss:

a)         Abwägungsbeschlüsse

Siehe hierzu die Sitzungsvorlage des Planungsbüros WeSt Stadtplaner GmbH.

 b)         Änderung der Textfestsetzung Nr .14 (4):

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Textfestsetzung B 14 Abs. 4 mit folgender neuer Fassung:

„(4) Fassadenbegrünung

Bei Gebäuden können die straßenseitig (=öffentliche Verkehrsfläche) gelegenen Außenwandflächen oberhalb des Erdgeschosses mit geeigneten Kletter- oder Rankpflanzen begrünt werden. Eine Begrünung von mindestens 30% dieser Fassadenflächen wird empfohlen.

Die Begrünung kann bodengebunden oder fassadengebunden erfolgen. Für die Begrünung sollen standortgerechte, pflegeleichte und heimische Arten verwendet werden. Die Pflanzliste dient hierbei als Empfehlung.

Maßnahmen zur Fassadenbegrünung sind mit den Anforderungen des Brandschutzes, des Bauwerks- und Feuchteschutzes sowie den sonstigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.“

c)         Satzungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dieblich-Ost, 2. BA“ erfolgt als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4Satz 2 Baugesetzbuch.

Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange beschließt der Ortsgemeinderat Dieblich den offengelegten Satzungsentwurf des Bebauungsplans „Dieblich-Ost, 2. BA“, unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Abwägungs- und Änderungsbeschlüsse, auf der Rechtsgrundlage des § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung. Die Satzung besteht aus dem Satzungstext, einer Planzeichnung und bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Textfestsetzungen. Der Inhalt der Begründung und des Umweltberichts samt Anlagen, die nicht Bestandteil der Satzung sind, wird in der sich aus den vorstehenden Beschlüssen ergebenen Fassung gebilligt.

d)         Genehmigung:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einzuholen, anschließend die Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister sowie die Bekanntmachung der Genehmigung in die Wege zu leiten.

An der Abstimmung  nehmen nicht teil (inkl. Grund):

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister Christoph Jung sowie Ratsmitglied Hans-Josef Scherhag nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zum TOP nicht teil und begeben sich in den Zuhörerbereich.

Den Vorsitz übernimmt der Erste Beigeordnete Helmut Hannes.

 Begründung:

Der Ortsgemeinderat hat am 25.09.2013 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Dieblich-Ost, 2. BA“ eingeleitet.

Städtebauliches Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischbauflächen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dieblich-Ost, 2. BA“ erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch.

Hinweis: Die Anlagen können aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs nicht mit veröffentlicht werden. Die Anlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde im Bürgerinformationsportal „Niederschriften“ bereitgestellt.

 Tagesordnungspunkt-Nr.: 2

Vollzug des § 33 Gemeindeordnung; Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Dieblich nimmt den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten für das Jahr 2025 zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt-Nr.: 3

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

 Beschluss:

 Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer, wie im Entwurf vorliegend.

 Begründung:

 Mit Grundsatzbeschluss vom 16.07.2026 hat der Ortsgemeinderat die Abschaffung von Hundesteuermarken beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Erstellung einer Neufassung der Hundesteuersatzung beauftragt, die der Abschaffung der Hundesteuer­marken Rechnung trägt.

Tagesordnungspunkt-Nr.: 4

 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel; Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsschritte

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Dieblich beschließt: die Abgabe einer Stellungnahme mit folgenden Änderungsvorschlägen bzw. Anmerkungen:

Die vorgesehene MI-Fläche im Bereich Dieblich-Berg, soll um ca. 70m in süd-östliche Richtung der Lage „Hinter Thiesenhof“ erweitert werden, um die Möglichkeit der Realisierung einer weiteren Zufahrt von der Kreisstraße und eine Bauzeile im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung schaffen zu können.

Hinweis: Die Anlagen können aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs nicht mit veröffentlicht werden. Die Anlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde im Bürgerinformationsportal „Niederschriften“ bereitgestellt.

 Tagesordnungspunkt-Nr.: 5

Information der Ortsgemeinde: Stand LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung

 Ortsbürgermeister Jung erklärt, dass die Beleuchtungsprobleme in Dieblich derzeit vorerst

behoben sind, aber weitere Ausfälle durchaus möglich sind. Die Beleuchtungsausfälle sind

aller Voraussicht nach auf veraltete Technik/Sicherungen/Verkabelungen in den Schalt-

schränken zurückzuführen. Um eine reibungslose LED-Beleuchtung sicherstellen zu können,

wird eine Umrüstung der Schaltkästen unumgänglich sein. Im Haushalt 27 sollen bereits

erste Anlaufmittel zur Umrüstung vorgesehen werden

Tagesordnungspunkt-Nr.: 6

Information der Ortsgemeinde: Zum Glasfaser Ausbau in Dieblich

Ortsbürgermeister Jung erläutert den Sachstand und das weitere Vorgehen mit der Deut-

schen Glasfaser. Deren beauftragte Firmen hatten die Ausbauarbeiten eingestellt.

Kürzlich teilt die Deutsche Glasfaser mit, dass die Arbeiten wieder aufgenommen wurden.

Zusammen mit der VGV und anderen betroffenen Kommunen wurde sich juristische Hilfe

zum Umgang mit der Deutschen Glasfaser eingeholt. Es laufen Abstimmungen mit allen Be-

teiligten über das weitere Vorgehen.

Tagesordnungspunkt-Nr.: 7

Bauanträge und Bauvoranfragen; Bauantrag in der Gemarkung Dieblich, Flur 9, Flur-

stück 968,967 (In der Mühlhöll)

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Dieblich beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36

Baugesetzbuch sowie die Zustimmung nach § 69 Abs. 2 Landesbauordnung zur Ab-

weichung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühl-

höll“ zuerteilen.

Tagesordnungspunkt-Nr.: 8

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Verlängerung einer Grabnut-

zungszeit.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt dem Antrag zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt-Nr.: 9

Mitteilungder Verwaltung

- Die Ortsgemeinde Dieblich wurde von der Energieagentur RLP eingeladen das

Klimapaket zum BPlan Dieblich-Ost II vorzustellen.

- Die letzten Unterlagen zur Stellung des Förderantrags- und zur Erlangung der Bauge-

nehmigung werden vorbereitet.

- Es ist zunehmender Vandalismus durch Bekleben von Schildern und Laternen, Ent-

fernen von Schildern, Müllablagerungen im Wald sowie Einfriedungseinrichtungen

festzustellen.

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